Teilnahmebedingungen
Das Trainingsangebot von Fecht-Hut umfasst den Unterricht in verschiedenen historischen Fechttechniken und der Selbstverteidigung Bartitsu, sowohl in Theorie und in praktischer Ausübung
- Die Nutzung des Trainings erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass der Fechtsport und Bartitsu mit Risiko behaftete und verletzungsgefährdende Sportarten ist.
- Die Trainingsbedingungen entsprechen den relevanten Sicherheitsvorschriften, die im Fechtsport zu erwarten sind.
- Das Training ist nur von Personen in Anspruch zu nehmen, die nicht an einer Krankheit oder an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Ausübung des Fechtsports eine Gefahr für die eigene Gesundheit des Trainierenden oder die des Trainers oder deren Erfüllungsgehilfen darstellen könnte. Gesundheitliche oder körperliche
Einschränkungen sind dem Trainer oder dessen Erfüllungsgehilfen vor der Trainingsteilnahme mitzuteilen. Der Trainierende ist verpflichtet, Erschöpfungszustände oder sonstige Beeinträchtigungen während der Trainingsteilnahme unbedingt und sofort dem Trainer oder dessen Erfüllungsgehilfen mitzuteilen. Erkennt der Trainer oder sein Erfüllungsgehilfe eine
Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Verfassung des Trainierenden während der Trainingsteilnahme, so wird der Trainierende darauf aufmerksam gemacht und das Training vorübergehend unterbrochen. - Nicht voll geschäftsfähige Personen (Kinder oder Personen, die in der Obhut eines gesetzlichen Vertreters stehen) dürfen nur mit Genehmigung der Eltern bzw. der des gesetzlichen Vertreters das Training in Anspruch nehmen. Das Mindestalter für die Trainingsteilnahme beträgt 12 Jahre.
- Alkoholisierte oder unter Einfluss von Drogen stehende Personen ist die Trainingsteilnahme untersagt.
- Während der Trainingsteilnahme dürfen keine Gegenstände wie beispielsweise Uhren, Schmuck u. ä. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Trainierenden selbst oder für den Trainer und dessen Erfüllungsgehilfen darstellen.
- Den Anweisungen des Trainers oder dessen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen dessen Anweisungen kann der Trainierende von der Trainingsteilnahme ausgeschlossen werden. Der Trainer übernimmt keine Haftung für die damit verbundenen Schäden, Unfälle oder Verletzungen.
- Der Trainer haftet nicht für Schäden an mitgeführten Gegenständen oder Schäden an der Gesundheit des Trainierenden, die in Verbindung mit der Trainingsteilnahme stehen und der Trainer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben.
- Fecht-Hut kann nicht für eine dauerhafte Beibehaltung des Trainingsstandortes garantieren, weil Änderungen des Hallenbetreibers nicht von Fecht-Hut beeinflusst werden können. Standortänderungen werden von Fecht-Hut unverzüglich mittgeteilt. Eine mögliche Standortänderung hat keinen Einfluss auf die Qualität hinsichtlich des sportlichen Aspektes und
der Sicherheit des Trainings. - Die Kündigungsfrist für die Beendigung der Trainingsvereinbarung beträgt drei Monate. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Eine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes des Trainierenden infolge eine Unfalls beispielsweise, rechtfertigt eine fristlose Beendigung der Trainingsvereinbarung und wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests gewährt. - Der Trainierende gibt Änderungen trainingsrelevanter persönlicher Daten wie Wohnortwechsel, Änderung der Bankverbindung zwecks Beitragseinzug oder wichtige Gesundheitsangaben gegenüber Fecht-Hut unverzüglich bekannt.
- Für die Benutzung von in Eigentum stehendem Equipment von Fecht-Hut wird eine Miete berechnet, wenn der Trainierende dies mehr als drei Monate in seinem Besitz halten will oder mangels eigener Ausrüstung nutzen will. Für die geliehene, gemietete Ausrüstung gilt Sorgfaltspflicht, Klingen und Masken sind zu pflegen. Die Miete berechnet sich nach Art und Umfang des gemieteten Equipments. Der Trainierende erhält dazu ein gesondertes Angebot mit gesonderten Mietbedingungen.
- Die Trainingsteilnahme setzt das Einverständnis des Trainierenden für die Ausübung des Fechtsports bzw. Bartitsu voraus. Der Trainingsteilnehmer versichert somit, dass diese Teilnahmebedingungen gelesen wurden, verstanden und akzeptiert werden.